Vertrags- Liefer- und Zahlungsbedingungen

§ 1 Vertragsabschluss

1.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Diese sind nur unser geistiges Eigentum und können nicht anderweitig verwendet werden.


1.2 Soweit die Leistungsbeschreibung nicht vom Anbieter erbracht wurde, wird vorausgesetzt, dass die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Maße und Mengen zutreffen und dass die Leistungen ohne anormale Erschwernisse erbracht werden können.


1.3 Abschlüsse und Vereinbarungen – insbesondere soweit sie von unseren Bedingungen abweichen, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.


1.4 Vertragsbedingungen unserer Kunden werden hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Vertragsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.


1.5 Wir sind berechtigt, ausgeführte Arbeiten für unsere Werbezwecke zu fotografieren und diese Bilder im Rahmen unserer Werbung zu verwenden, wenn der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich bereits bei Abschluss des Vertrages widerspricht.


1.6 An die Angebote halten wir uns nur 14 Tage gebunden, wenn eine abweichende Vereinbarung nicht getroffen wurde.


§ 2 Liefer- und Ausführungsfristen


2.1 Die Vereinbarung von Liefer- und Fertigungsterminen erfolgt unter der Voraussetzung, dass sämtliche Arbeiten zum vorgesehenen Termin begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden können.


2.2 Können Arbeiten aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht rechtzeitig aufgenommen oder fortgeführt werden, verlängert sich die Fristen entsprechend. Hierzu gehören insbesondere witterungsbedingte Einschränkungen der Arbeits-und Ausfuhrmöglichkeiten.


2.3 Bei dem vom Auftraggeber verschuldeten Verzögerungen des Arbeitsbeginns oder bei von ihm verschuldeten Unterbrechungen des Arbeitsfortganges hat der Auftraggeber für die Kosten des Stillstandes aufzukommen.


2.4 Die Lieferfristen beginnen mit dem Datum und Ihrer Unterschrift auf unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages.


2.5 Wir setzen voraus, dass wir zum Entladen der Fertigteile einen Stellplatz für unsere Fahrzeuge zur Verfügung gestellt bekommen.

§ 3 Garantie


3.1 Voraussetzung für die Garantie gelieferter Ware ist, dass der Einbau dieser entsprechend den technischen Richtlinien und nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgt und nach ordnungsmäßiger Lieferung keinerlei Veränderungen an der Ware vorgenommen werden.


3.2 Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr dafür, dass seine Leistungen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Hier gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B und Teil C.


§ 4 Zahlungsbedingungen


4.1 Die Entrichtung von Abschlagszahlungen in möglichst kurzen Abständen ist Voraussetzung für die Übernahme und Durchführung jedes Auftrages.


4.2 Alle Rechnungen sind sofort fällig.


4.3 Die Berechnung von Skonti, Rabatten o.ä. wird grundsätzlich ausgeschlossen. Soweit ausnahmsweise schriftlich ein Skonto, Rabatt oder ähnliches gewährt wird, gilt dies nur, wenn alle vereinbarten Einzahlungen termingerecht geleistet werden.


4.4 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist nur möglich, soweit diese rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt sind. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten des Auftraggebers wird ausgeschlossen.


4.5 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum auch, wenn Sie es an Dritte weiterveräußern.


§ 5 Kündigung


Der Kunde kann bis zur Beendigung der Arbeiten/Leistungen jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Kunde, so sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; wir müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlassen haben.


§ 6 Salvatorische Klausel


6.1.Abweichungen von diesen Angebots-, Liefer- und Vertragsbedingungen oder Zusätze bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Vereinbarung.


6.2 Sollte eine der o.g. Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein, so sind die übrigen Bedienungen dennoch wirksam.